AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
1.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mipro Austria, Christoph Reiter und Mitges., Götschenweg 1, AT 6364 Brixen („Mipro Austria“) gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese Bedingungen für alle Leistungen von Mipro Austria mit Einschluss der Beratungsleistungen.
2.
Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Mipro Austria kann dieses Angebot nach seiner Wahl in angemessener Zeit durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
3.
Die Firma Mipro Austria behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma Mipro Austria sind ausgeschlossen.
II. Lieferung
1.
Ist der Käufer Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Im Falle von Reklamationen, Lieferungs- oder Transportschäden sind die vollständige Innenverpackung, Folierung und ggf. Umreifungsbänder zwecks Beweissicherung aufzubewahren und vorzuzeigen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Ist der Käufer kein Verbraucher erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Kunden. Wir empfehlen deshalb den versicherten Versand. Sobald die Ware von der Firma Mipro Austria einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Wenn Sie als Lieferoption die Abholung in Laden wählen, werden Sie per E-Mail benachrichtigt, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht.
2.
Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Die Unterlassung führt nicht zu einer Einschränkung der Gewährleistung.
3.
Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
4.
Schadensersatzansprüche gegen die Firma Mipro Austria wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
III. Rückgaberecht
1.
Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen alle ungebrauchten, originalverpackten Artikel aus unserem aktuellen Angebot innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzusenden und auf diese Weise von der gesetzlichen Rückgabefrist gebrauch zu machen (Die Versandgebühren werden nicht zurückerstattet), soweit er Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge laut E-Commerce-Gesetz. Die Ware sowie die dazugehörige Verpackung muss in ordnungsgemäßem Orginial-Zustand, ohne Beschädigungen, ohne Gebrauchsspuren und frei von Rechten Dritter an die Firma Mipro Austria zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2.
Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden, es sei denn, die Ware kann nicht als Paket versandt werden. Die Rückgabefrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden zu laufen.
3.
Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe gebrauch, ist die Firma Mipro Austria berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware beim Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen. Weiters werden bei Rückgabe die Mipro Austria angefallenen Gebühren der Transportdienstleister sowie Zahlungsanbieter (Paypalgebühren, Kreditkartengebühren etc. ) dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.
Des weiteren hat der Kunde, der von seinem Rückgaberecht gebrauch macht, die Firma Mipro Austria die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen, soweit der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden kann, weil er die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat.
5.
Das Rücktrittsrecht gilt nicht für solche besonderen Services von der Firma Mipro Austria, in deren Besonderen Geschäftsbedingungen ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen wird sowie für folgende Warengruppen und bei folgenden auflösenden Ereignissen:
- Audio- und Videokassetten, CDs, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie online heruntergeladen werden konnten;
- Festplatten, soweit deren Versiegelung geöffnet wurde;
- Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte;
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
- Bücher, soweit die Schutzhülle geöffnet oder sie online heruntergeladen werden konnten;
- Waren welche aus Hygienegründen nicht retourniert werden können. z.B. Blätter Blasmusikinstrumente, Mundstücke, Panflöten, Blasinstrumente etc.
- Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde;
- Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.;
- Lokal gekaufte Waren sind vom Geld-zurück-Angebot ausgenommen
IV. Gewährleistung und Schadenersatzansprüche
1.
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma Mipro Austria nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
2.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
3.
Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein halbes Jahr. Ist der Kunde Unternehmer (1. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.
Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.), so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.
4.
Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.
Ein Anspruch auf Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel durch einen Eingriff in das Gerät durch den Kunden oder einen Dritten verursacht worden ist.
V. Garantieleistungen
1.
Die Firma Mipro Austria leistet Garantie für alle während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden zu und kann nicht abgetreten werden.
2.
Von der Garantie ausgenommen sind:
- Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie
- Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
- Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind.
- Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
3.
Die Behebung des von der Firma Mipro Austria als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.
4.
Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Produkt mit der Originalrechnung an die Firma Mipro Austria zurück zu senden.
5.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneut in Gang gesetzt.
VI. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Kaufpreise sind in EURO inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Versandkosten werden, sofern solche anfallen, gesondert ausgewiesen.
2. Ihnen stehen die beim Abschluss des Bestellprozesses angezeigten Zahlarten zur Verfügung. Wir behalten uns vor, die Auswahl der Zahlarten einzuschränken.
3. Bei Verwendung von Zahlungsmitteln wie Kauf auf Rechnung oder Finanzierung gelten die entsprechenden Bedingungen der Anbieter.
4. Die Rechnungen der Firma Mipro Austria sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.
5. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Firma Mipro Austria ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma Mipro Austria berechtigt, diesen geltend zu machen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Mipro Austria. Bei Verträgen behält sich die Firma Mipro Austria das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma Mipro Austria gefährdende Maßnahmen zu ergreifen.
VIII. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wörgl als Geschäftssitz sowie Lagersitz des Verkäufers.
IX. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die
außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit,
aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr
X. Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.